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Für Kunden in Europa
Entsorgung von elektrischen Altgeräten und Batterien
(a) Wenn das Symbol einer durchgestrichenen Abfallton ne auf einem Produkt, der
Verpackung und/oder der begleitenden Dokumentation angebracht ist, unterliegt
dieses Produkt den europäischen Richtlinien 2002/96/EC und/oder 2006/66/EC so-
wie nationalen Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinien.
(b) Diese Richtlinien und Gesetze schreiben vor, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte so-
wie Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll (Restmüll) gelangen dürfen. Um die fach-
gerechte Entsorgung, Aufbereitung und Wiederverwertung sicherzustellen, sind Sie ver-
pflichtet, Altgeräte und entladene Batterien/Akkus über staatlich dafür vorgesehene Stellen
zu entsorgen.
(c) Durch die ordnungsgemäße Entsorgung solcher Geräte, Batterien und Akkus leisten Sie einen
Beitrag zur Einsparung wertvoller Rohstoffe und verhindern potenziell schädliche Auswir-
kungen auf die Gesund heit der Allgemeinheit und die Umwelt, die durch falsche Abfallentsor-
gung entstehen können. Die Entsorgung ist für Sie kostenlos.
(d) Falls der Gehalt an Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Cadmium (Cd) in Batterien/
Akkus die in der Richtlinie zur Batterieentsorgung (2006/66/EC) angegebenen, zu-
lässigen Höchstwerte übersteigen, wird die Bezeichnung des entsprechenden che-
mischen Elements oder der Elemente unterhalb der durchgestrichenen Abfall tonne
angegeben.
(e) Weitere Informationen zur Wertstoffsammlung und Wieder verwertung von Altgeräten,
Batterien und Akkus erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem für Sie zuständigen Abfall-
entsorgungsunternehmen oder der Verkaufsstelle, bei der Sie das Produkt erworben haben.
Pb, Hg, Cd